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Landespersonalvertretungsgesetz NRW
Der Kommentar wendet sich an die Personalräte aller Dienststellen, die Beschäftigten, Dienststellenleiter und all diejenigen, die mit personalvertretungsrechtlichen Fragen befasst sind. Die Neueinführung der prozessbegleitenden Mitbestimmung sowie der Wirtschaftsausschüsse soll dazu dienen, die Aufgaben der Personalvertretungen frühzeitig einzubinden und somit Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Unsere Autor*innen - Experten auf dem Gebiet des Personalvertretungsgesetz - haben die hier zugrundeliegenden Neuerungen als Berater ...

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